Am 23.02.2025 findet in Altbach die Bundestagswahl statt. statt.

Die Wahllokale sind am Wahltag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Anschließend wird das Wahlergebnis durch die Wahlhelfer ausgezählt.

Die Ergebnisse können Sie im Lauf des Wahlabends bzw. an den Folgetagen unter folgendem Link abrufen: https://wahlergebnisse.komm.one/lb/produktion/wahltermin-20250223/08116004/praesentation/index.html

Beantragung eines Wahlscheines

Für die Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 10 Abs. 1 KomWO). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.altbach.de an.

Beim Aufruf des Links https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index?ags=08116004 erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Dieser Service steht Ihnen noch bis Donnerstag, den 20.02.2025, 11.00 Uhr zur Verfügung.

Alternativ können Sie mit der Wahlbenachrichtigung noch bis Freitag, den 21.02.2025, 15.00 Uhr beim Wahlamt im Rathaus Altbach, Esslinger Straße 65, 73776 Altbach die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl beantragen. Der Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung und muss unterschrieben werden.

Bitte beachten Sie, dass Wahlschein und Briefwahlunterlagen an einen anderen als den Wahlberechtigten nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Amtsboten zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerservice(@)altbach.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Gemeinde Altbach, Frau Grasser, Tel.: 07153/7007-29, E-Mail: grasser(@)altbach.de oder an Gemeinde Altbach, Herr Krämer, Tel.: 07153/7007-30, E-Mail: kraemer(@)altbach.de.

Hinweise zur Stimmabgabe

Am 23.02.2025 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 – 18.00 Uhr. Auf den Wahlbenachrichtigungen, die jede/r Wahlberechtigte erhalten hat, ist das Wahllokal angegeben, in dem jede/r Wähler/in zu wählen hat. Bitte bringen Sie diese Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass in das Wahllokal mit.

Jede/r Wähler/in hat zwei Stimmen. Der/die Wähler/in gibt

- seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,

- und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet und in einer Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Jede/r Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 Bundeswahlgesetz).

Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, den 21.02.2025, 15.00 Uhr beim Wahlamt der Gemeinde Altbach, Esslinger Straße 65, 73776 Altbach beantragt werden. Bei plötzlicher, nachgewiesener Erkrankung kann der Antrag auf Briefwahl noch bis Sonntag, den 23.02.2025, 15.00 Uhr, gestellt werden. Die Wahlbriefe müssen bis spätestens Sonntag, den 23.02.2025, 18.00 Uhr beim Wahlamt eingehen. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden.

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen zur Bundestagswahl:

Wahlbekanntmachung_Bundestagswahl.pdf
Bekanntmachung_Einsichtnahme Wählerverzeichnis_Erteilung Wahlscheine_Bundestagswahl.pdf

Weitere Informationen zur Bundestagswahl erhalten Sie im Rathaus Altbach, Esslinger Straße 65, 73776 Altbach, Tel.: 07153/7007-0, E-Mail: buergerservice(@)altbach.de.