Mietspiegel 2023-1.pdf

Link zum Online-Mietspiegel

Der Mietspiegel soll dazu dienen:

  • das Mietpreisgefüge transparenter machen
  • Streitigkeiten zwischen Mietparteien vermeiden helfen
  • Kosten für die Beschaffung von Informationen zu Vergleichsmieten reduzieren
  • Gerichten die Entscheidung in Streitfällen erleichtern
  • Mieterhöhungen überprüfen helfen

Der Mietspiegel der Gemeinde Altbach wird auf Grundlage einer repräsentativen Umfrage bei Mietern von nicht preislich gebundenen Wohnungen in der Gemeinde von Altbach erstellt. Die Daten werden bei zufällig ausgewählten mietspiegelrelevanten Haushalten nur zum Zweck der Mietspiegelerstellung schriftlich erhoben. Der Mietspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen errechnet, durch die Interessensvertreter der Mieter und Vermieter gemäß den Bestimmungen des § 558 d Abs. 1 BGB anerkannt und erfüllt damit methodisch die Voraussetzungen eines qualifizierten Mietspiegels.

Im folgenden Dokument erhalten Sie Informationen zur Erstellung und Bearbeitung der Daten.

Plochingen_2023_Dokumentation.pdf