Altbach belohnt Vermietung leerstehender Wohnungen

Das Thema „bezahlbarer Wohnraum“ steht bereits seit Jahren ganz oben auf der Agenda der Landesregierung. Dem entsprechend hat das Land Baden-Württemberg das Förderprogramm „Kommunale Leerstandsaktivierung“ ins Leben gerufen, welches eine Wiedervermietungsprämie für jede wiedervermietete Wohnung vorsieht.

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Gemeindeverwaltung mit der aktiven Bewerbung dieses Förderprogramms in der Gemeinde Altbach zu beauftragen. Weiter soll bei einer erfolgreichen Wiedervermietung die gesamte Prämie an den Vermieter ausgezahlt werden.

Die Gewährung der Prämie setzt voraus, dass

  • Der Wohnraum zum Zeitpunkt der Antragstellung länger als sechs Monate leer steht,
  • die Vermietung durch eine kommunale Aktivität im Bereich der Beratung oder Vermittlung erfolgt ist,
  • das unbefristete oder für die Dauer von mindestens einem Jahr befristete neue Mietverhältnis zum Zeitpunkt der Antragstellung besteht.

Die Prämie beträgt zwei Netto-Kaltmieten, höchstens aber 2000 Euro pro wiedervermieteter Wohnung. Das Angebot gilt voraussichtlich bis 31. Dezember 2023.


Haben Sie eine leerstehende Wohnung und würden sich gerne zur Wiedervermietungsprämie beraten lassen?

Die Gemeinde Altbach hilft Ihnen gerne weiter. Melden Sie sich bei Herrn Thomas Lutz, Telefon 07153-7007-14 oder per E-Mail an lutz(@)altbach.de.

Weitere Informationen zur Wohnraum-Offensive finden Sie unter:
https://www.wohnraumoffensive-bw.de/wiedervermietungspraemie-1