Steuern & Gebühren

Gebühren für Dienstleistungen

Art der Gebühren

sonst. Erläuterungen

Gebühr/ Euro

An-, Ab- und Ummeldung eines Gewerbes

 

25,00 €

Aufenthaltsbescheinigung

 

20,00 €

Führerscheinantrag

 

5,10 €

Polizeiliches Führungszeugnis

 

13,00 €

Gewerbezentralregisterauszug

 

13,00 €

Personalausweis

bis zum 24. Lebensjahr

22,80 €

Personalausweis

ab dem 24. Lebensjahr

37,00 €

Reisepass

bis zum 24. Lebensjahr

37,50 €

Reisepass

ab dem 24 Lebensjahr

60,00 €

Standesamtgebühren

Art der Gebührensonst. ErläuterungenGebühr/ Euro
Prüfung der Ehefähigkeit 40,00 €
 wenn ausländisches Recht zu beachten ist80,00 €
Standesamtliche Trauung vor einem anderen
Standesbeamten in Baden-Württemberg als
dem Standesamt, bei dem die Eheschließung
angemeldet wurde
 30,00 €
Ausstellung eines/r beglaubigten Ausdrucks/
beglaubigten Abschrift aus dem Personalstandsregister
 12,00 €
Geburtsurkunde 12,00 €
Eheurkunde 12,00 €
Sterbeurkunde   12,00 €
Kirchenaustritt 30,00 €
Beurkundung einer Namenserklärung 20,00 €

Realsteuer (Hebesätze)

Ab dem 01.01.2017 gelten folgende neue Hebesätze

Grundsteuer A

300 v.H.

Grundsteuer B

380 v.H.

Gewerbesteuer

380 v.H.

Ab dem 01.01.2025 gelten folgende neue Hebesätze

Grundsteuer A

300 v.H.

Grundsteuer B

195 v.H.

Gewerbesteuer

380 v.H.

Hundesteuer

Erster Hund

120,00 €

jeder weitere Hund

240,00 €

Kampfhund ab 01.01.2025

800,00 €

Wasserzins und Entwässerungsgebühren

  • 2,96 €/cbm Wasser zuzüglich 7% MWSt. (0,21 €) + Grundgebühr für Zähler zuzüglich MwSt. (7%)
  • Die Gemeinde erhebt die gesplittete Abwassergebühr:
    Ab dem 01.01.2025:
    Schmutzwasser 1,92 €/cbm und Niederschlagswassergebühr 0,24 €/qm versiegelte Fläche

Wasserhärte

Grundgebühr der Wasserzähler*:

Wasseruhr

(Alte Bezeichnung)

Wasseruhr

(Neue Bezeichnung)

Grundgebühr

pro Monat

Qn 2,5

Q34

2,70 €

Qn 6,0

Q310

3,20 €

Qn 10,0

Q316

6,40 €

Qn 15,0

Q325

14,20 €

Qn 30,0

Q363

50,80 €

* Bei Wasserzählern zum Bezug von Bauwasser oder für sonstige, vorübergehende Zwecke beträgt die Grundgebühr das Doppelte der oben genannten Grundgebühr.