Das Standesamt begleitet jeden Menschen von der Geburt über die Hochzeit bis zum Tod. Jeder wichtige Schritt wird hier festgehalten und beurkundet. Neben Geburten, Sterbefällen und Eheschließungen gehören auch Kirchenaustritte sowie behördliche Namensänderungen zu den Aufgaben des Standesamtes.
Informationen zu den einzelnen Aufgabenbereichen des Standesamtes finden Sie unten. 
Ihre Fragen beantworten wir Ihnen auch gerne persönlich.

Kirchenaustritt

Der Kirchenaustritt ist persönlich beim Standesamt Altbach zu erklären. Die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses ist erforderlich. 

Gebühren:
Die Gebühr für die Kirchenaustrittserkärung beträgt gem. Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Altbach 30,00 Euro.

HINWEIS: Für Kinder unter 14 Jahren erklären die Sorgeberechtigten den Austritt. Kinder ab 12 Jahren müssen zudem persönlich anwesend sein und einwilligen.

Eheschließung

Der Eheschließung geht zwingend die Anmeldung der Eheschließung und die Prüfung der Ehefähigkeit voraus.

Die Anmeldung der Eheschließung ist an das Wohnsitzstandesamt gebunden. Die Eheschließung ist bei jedem Standesamt innerhalb Deutschlands möglich.

Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor der geplanten Eheschließung beim Standesamt Altbach vorgenommen werden.

Zuvor sind die erforderlichen Unterlagen und Urkunden zur Prüfung vorzulegen.

Nach vorgeschriebener Prüfung der Unterlagen durch das Standesamt kann die Terminvergabe zur Anmeldung der Eheschließung erfolgen und ein Trautermin verbindlich reserviert werden. Anmeldung und Trauung sind gebührenpflichtig, weitere Informationen erteilt hierzu das Standesamt.

Erforderliche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisen; bei Geburt im Ausland ist eine aktuelle Geburtsurkunde erforderlich.
  • Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde bei Wohnort außerhalb Altbachs (eine einfache Meldebescheinigung genügt nicht).

Zusätzliche Unterlagen in bestimmten Fällen:

  • Wenn geschieden oder verwitwet:
    Neu ausgestellter beglaubigter Ausdruck aus dem beim Standesamt geführten Eheregister der letzten Ehe mit Scheidungsvermerk oder Eintragung des Todes
  • Wenn ein gemeinsames Kind vorhanden ist:
    Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister des Kindes und ggf. Nachweis der gemeinsamen Sorge
  • Wenn ein Partner die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder Erklärung erworben hat:
    Einbürgerungs- bzw. Erwerbsurkunde

Bitte legen Sie alle Dokumente vollständig und im Original vor. Fremdsprachige Urkunden müssen Sie von einem im Inland vereidigten Urkundenübersetzer in die deutsche Sprache übersetzt vorlegen.

Hinweis:
Wenn ein Ehepartner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, empfehlen wir sich frühzeitig mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen.

Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass im Einzelfall noch weitere Unterlagen benötigt werden können.

Kosten einer Eheschließung:

Anmeldung der Eheschließung: 65,00 €

wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 110,00 € / 130,00 €

Durchführung und Beurkundung einer Eheschließung: 45,00 €

Eheurkunde/beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: 20,00 €

Lebenspartnerschaften

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung Personen gleichen Geschlechts am 01.10.2017 können keine eingetragenen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden, sondern nur noch Eheschließungen durchgeführt werden. Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln. Eine rechtliche Verpflichtung besteht dazu nicht und es erfolgt auch keine automatische Umwandlung. Wenn Sie ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln möchten, wenden Sie sich bitte an das Standesamt, im dem eine*r von Ihnen den den Wohnsitz hat. Dort werden Sie ausführlich beraten, welche Dokumente noch mal vorgelegt werden müssen und wie die Umwandlung erfolgen wird. Ist bereits ein gemeinsamer Lebenspartnerschaftsname bestimmt worden, bleibt dieser bestehen, wird dann allerdings als Ehename geführt. Gebührenpflichtig ist die Umwandlung nicht. Es können aber Kosten anfallen, beispielsweise für die Ausstellung einer Eheurkunde oder einer Namenserklärung, falls noch kein gemeinsamer Name geführt wird.

Namensänderung

Ihren Familiennamen und Vornamen können Sie ändern lassen, wenn ein wichtiger Grund dies rechtfertigt. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Altbach haben, wenden Sie sich bitte an unsere Standesbeamtin Frau Löffler.