Kindertagespflege

Kindertagespflege bietet den Kindern eine individuelle und familiäre Betreuung im Haushalt der Tagespflegeperson oder der Eltern. Die Kinder werden von qualifizierten Tagespflegepersonen in kleinen Gruppen mit maximal fünf Kindern betreut.

Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat die Gemeinde Altbach in ihrer Bedarfsplanung für die Betreuung von Kindern neben dem Ausbau des Angebots in Tageseinrichtungen auch den Ausbau der Tagespflege vorgesehen.

Um zukünftig mehr Kinder in Form der Tagespflege betreuen lassen zu können, ist es notwendig, zusätzliche Tagespflegepersonen zu gewinnen und vorhandene zu erhalten.

Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Gemeinde Altbach in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Esslingen sowie dem Tageselternverein Esslingen folgendes Förderprogramm für Tagespflegepersonen aufgelegt:

 

1. Förderkriterien

Tagespflegepersonen können unter folgenden Voraussetzungen eine Förderung der Gemeinde Altbach beantragen:

  1. Die Tagespflegeperson muss im Besitz einer gültigen Pflegeerlaubnis sein.
  2. Der Erstwohnsitz des betreuten Kindes ist in Altbach.
  3. Das betreute Kind ist zwischen null und vierzehn Jahren alt.

 

2. Art der Förderung

  1. Die Gemeinde Altbach übernimmt die zweite Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge für alle Altbacher Kinder zwischen null und vierzehn Jahren. Hierfür muss die Tagespflegeperson halbjährlich den Förderbescheid des Landratsamtes Esslingen vorlegen. Falls zusätzlich Kinder aus anderen Kommunen betreut werden, werden diese Anteile aus der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge heraus gerechnet.
  2. Die Gemeinde Altbach bezahlt pro Jahr für maximal 25 Urlaubstage den Kostensatz in Höhe der laufenden Geldleistung des Landratsamtes Esslingen an die Tagespflegeperson (für Altbacher Kindern zwischen null und vierzehn Jahren).
  3. Die Gemeinde Altbach bezahlt pro Jahr für maximal 30 Krankheitstage den Kostensatz in Höhe der laufenden Geldleistung des Landratsamtes Esslingen an die Tagespflegeperson (für Altbacher Kindern zwischen null und vierzehn Jahren).
  4. Die Gemeinde Altbach bezahlt pro Jahr für maximal 5 Fortbildungstage den Kostensatz in Höhe der laufenden Geldleistung des Landratsamtes Esslingen an die Tagespflegeperson (für Altbacher Kindern zwischen null und vierzehn Jahren). Ein Nachweis über die Teilnahme an der Fortbildung ist vorzulegen.
  5. Die Gemeinde Altbach übernimmt die Kosten für ein erweitertes Führungszeugnis. Ein Nachweis über die entstandenen Kosten ist vorzulegen.
  6. Die Gemeinde Altbach übernimmt die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs, der zum Erhalt der Pflegeerlaubnis notwendig ist. Ein Nachweis über die entstandenen Kosten ist vorzulegen.
  7. Die Gemeinde Altbach übernimmt den Eigenanteil für den Qualifizierungskurs, der für den Erhalt der Pflegeerlaubnis notwendig ist. Ein Nachweis über die entstandenen Kosten ist vorzulegen.
  8. Die Gemeinde Altbach bezahlt für jedes betreute Kind mit Erstwohnsitz in Altbach eine Platzpauschale von 50,00 € pro Monat an die Tagespflegeperson.
  9. Die Gemeinde Altbach stellt Tagespflegepersonen aus Altbach einen kostenlosen Büchereiausweis aus.

 

3. Verfahrensablauf

Die Tagespflegeperson beantragt den entsprechenden Zuschuss zur Sozialversicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt des Förderbescheides vom Landratsamt Esslingen schriftlich bei der Gemeinde Altbach und legt eine Kopie des Förderbescheides des Landratsamtes Esslingen bei.

Der Zuschuss bei Urlaub, Krankheit und Fortbildung muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Förderbescheides vom Landratsamt Esslingen schriftlich bei der Gemeinde Altbach beantragt werden. Eine Kopie des Förderbescheides des Landratsamtes Esslingen muss beigelegt werden.

Die Erstattung der Kosten für das erweiterte Führungszeugnis, für den Erste-Hilfe-Kurs sowie den Qualifizierungskurs muss schriftlich mit dem entsprechenden Vordruck bei der Gemeinde Altbach beantragt werden.

Die Platzpauschale in Höhe von 50€ pro Monat für jedes Altbacher Tagespflegekind kann zweimal jährlich (zum 30.06. sowie 31.12. eines jeden Jahres rückwirkend für die vorangegangen sechs Monate) mit dem entsprechenden Vordruck bei der Gemeinde Altbach beantragt werden.

Die Ausstellung eines kostenlosen Büchereiausweises kann ebenfalls bei der Gemeinde Altbach beantragt werden.

 

Zusätzlich gibt es eine Förderung durch den Landkreis Esslingen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Tageselternverein Kreis Esslingen e.V., Ansprechpartnerin:
Regina Strub, Telefon 0711/4692427-31, Email: r.strub(@)tev-kreis-es.de, www.tageselternverein-kreis-es.de 

Tageselternverein - Wie werde ich Kindertagespflegeperson